Der Zugang zu verschiedenen Finanzmitteln steht im Mittelpunkt der modernen, sich entwickelnden Unternehmen, die in der Markwirtschaft funktionieren. Gemäß dem Bankwesengesetz ist die Begriffsdefinition eines Kreditvertrages wie folgt: die Bank verpflichtet sich dem Kreditnehmer eine im Vertrag bestimmte Summe des Geldes, für eine bestimmte Zeit und zu einem bestimmten Zweck zur Verfügung zu stellen. Der Kreditnehmer verpflichtet sich den Kredit gem. Kreditvertrag zu nutzen und verzinst fristgemäß zurückzuzahlen.
Der Betriebsmittelkredit
Der Betriebsmittelkredit ist für die Finanzierung von Investitionen, die die Unternehmen realisieren, vorgesehen. Der Zweck ist die Ersatzinvestition, Modernisierung oder Erhöhung des materiellen Vermögenswertes, der Erwerb des immateriellen Vermögenswertes, Erwerb von Anteilen an anderen Unternehmen, Erwerb von langfristigen Wertpapieren. Grundsätzlich wird der Betriebsmittelkredit für längere Laufzeiten mit der Möglichkeit der Ballonrate in dem Tilgungsplan erteilt.
Die Kreditlinie
Die Kreditlinie ist für die für die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs, z.B. Personalkosten, Administrationskosten, Einkauf von Vorräten, Einkauf von kleineren Geräten vorgesehen. Die Kreditlinie ermöglich eine pünktliche Bezahlung von Verbindlichkeiten, ohne Geldbestand in der Kasse, während das Geld in Forderungen angelegt ist. Diese wird grundsätzlich für die Laufzeit unter 12 Monaten gewährt, deswegen auch den kurzfristigen Kreditarten zugeordnet.
Der Hypothekenkredit
Der Hypothekenkredit ist für den beliebigen, jedoch mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Zweck, vorgesehen. Der Vorteil bei diesem Kredit ist die Möglichkeit der Gewährung einer langfristigen Finanzierung mit Ratentilgung und mit erstklassige Hypothek abgesichert, ohne einen Bussinnesplan mit der Finanzprognose darstellen zu müssen.
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